e-One Ventures GmbH

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 175/25 E-82-
Eröffnungsdatum
23.06.2025
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 108188

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 04.03.2025

810 IN 175/25 E-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der e-One Ventures GmbH, De-SaintExupery-Straße 10, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108188), vertr. d.: Thomas Lee, (Geschäftsführer), ist am 04.03.2025 um 11:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.03.2025

Eröffnungen veröffentlicht am 23.06.2025

810 IN 175/25 E-82-: In dem Insolvenzverfahren e-One Ventures GmbH, De-SaintExupery-Straße 10, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108188), vertreten durch: Thomas Lee, (Geschäftsführer), wurde am 20.06.2025 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 337/25 verbunden. Das Verfahren 810 IN 175/25 E-82- führt.

Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 20.06.2025