Duralin Leichtmetall GmbH Sachsen
- Gericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 304 IN 904/26
- Eröffnungsdatum
- 01.07.2026
- Handelsregister
- Chemnitz, HRB 16399
Eröffnungen veröffentlicht am 01.07.2026
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 904/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Duralin Leichtmetall GmbH Sachsen, Am Birkenwäldchen 1, 09366 Stollberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 16399 vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Petzold
ergeht am 01.07.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Geschäftszweig Fertigung und Montage von Balkonanlagen, Geländern, Fenstergittern und ähnlichen Produkten) wird am 01.07.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
- Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Beck Dürerstraße 15 08527 Plauen Telefon geschäftlich: 03741 251875 0 Telefax: 03741 251875 1 Email geschäftlich: plauen@anwaelte-beck.de Website: www.anwaelte-beck.de bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. Seite 1 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 20.08.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzver- walter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Scha- den. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Ver- fahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechts- geschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonde- rer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 In- sO) sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf: Wochentag und Datum Uhrzeit Donnerstag, 01.10.2026 10:00 Uhr Zimmer/Etage/Gebäude Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshand- lungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklä- ren; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessord- nung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbe- kanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Da- ten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfah- rens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden Seite 2 einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 12.05.2026
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 904/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Duralin Leichtmetall GmbH Sachsen, Am Birkenwäldchen 1, 09366 Stollberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 16399 vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Petzold
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wurde am 12.05.2026 um 10:54 Uhr Thomas Beck, Dürerstraße 15, 08527 Plauen, Website www.anwaelte-beck.de, Email geschäftlich plauen@anwaelte-beck.de, Telefax 03741 251875 1, Telefon geschäftlich 03741 251875 0 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
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wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.