DOMO Caproleuna GmbH
- Gericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 544/25
- Eröffnungsdatum
- 08.04.2026
- Handelsregister
- Stendal, HRB 207846
Eröffnungen veröffentlicht am 08.04.2026
59 IN 544/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOMO Caproleuna GmbH, Bau 3101 - Am Haupttor, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 207846), vertreten durch: 1. Dr. Michael Greczmiel, (Geschäftsführer), 2. Vedran Kujundzic, (Geschäftsführer), 3. Yves Bonte, (Geschäftsführer), Der Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale), Az.: 59 IN 544/25, vom 01.04.2026 wird in den Gründen wie folgt ergänzt: Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat. Für Gesellschaften und juristische Personen bestimmt Art. 3 Abs. 1 S. 3 EuInsVO, dass der Mittelpunkt des hauptsächlichen Interesses am satzungsgemäßen Sitz widerlegbar vermutet wird. Diese Annahme gilt nur, wenn der Sitz nicht in einem Zeitraum von drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einen anderen Mitgliedstaat verlegt wurde. Der Geschäftssitz der Schulderin befindet sich laut ihrer Satzung und der Eintragung im beim Amtsgericht Stendal geführten Handelsregister (HRB 207846) seit 1994 in Leuna. Wesentliche Geschäftsaktivitäten der Schuldnerin oder relevante Abwicklungshandlungen im Ausland wurden durch den Sachverständigen nicht festgestellt. Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus § 3 Abs. 1 InsO. Leuna gehört zum Gerichtsbezirk des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Halle (Saale). Amtsgericht Halle (Saale), 08.04.2026
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 12.01.2026
59 IN 544/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DOMO Caproleuna GmbH, Bau 3101 - Am Haupttor, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 207846), vertr. d.: 1. Dr. Michael Greczmiel, (Geschäftsführer), 2. Vedran Kujundzic, (Geschäftsführer), 3. Yves Bonte, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 26.12.2025 um 12:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 09.01.2026
Sonstiges veröffentlicht am 20.03.2026
59 IN 544/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DOMO Caproleuna GmbH, Bau 3101 - Am Haupttor, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 207846), vertr. d.: 1. Dr. Michael Greczmiel, (Geschäftsführer), 2. Vedran Kujundzic, (Geschäftsführer), 3. Yves Bonte, (Geschäftsführer), Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den als Anlage im Entwurf beigefügten Unternehmenskaufvertrag (in dieser Fassung oder einer dem Entwurf wesentlich entsprechenden Fassung) abzuschließen und alle daraus resultierenden Ansprüche der Erwerberin gegen die DOMO Caproleuna GmbH mit dem Rang von Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 2 InsO analog zu Lasten der späteren Insolvenzmasse zu begründen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, die nachfolgenden Verbindlichkeiten:
- zum Verkauf und der Veräußerung der Grundstücke der DOMO Caproleuna GmbH mit Postanschrift Bau 3101 - Am Haupttor, 06237 Leuna, eingetragenen im (I) Grundbuch von Leuna, geführt beim Amtsgericht Merseburg, Blatt 2261 (II) Grundbuch von Merseburg, geführt beim Amtsgericht Merseburg, Blätter 7140 und 7977, sowie (III) Grundbuch von Spergau, geführt beim Amtsgericht Merseburg, Blätter 878, 884, 918, 1231 und 1523 (zusammen der “Leuna-Standort”);
- zum Verkauf und der Veräußerung der Vermögensgegenstände der DOMO Caproleuna GmbH, die zum Betrieb am Leuna-Standort gehören und im Entwurf des Kaufvertrages in Ziffer 2 näher spezifiziert sind; und
- zu den Verkäufen und den Erklärungen im Zusammenhang mit der Übertragung der wesentlichen Vertragsverhältnisse und dem Transitional Service Agreement (TSA).
Amtsgericht Halle (Saale), 19.03.2026
Sonstiges veröffentlicht am 26.03.2026
59 IN 544/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DOMO Caproleuna GmbH, Bau 3101 - Am Haupttor, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 207846), vertr. d.: 1. Dr. Michael Greczmiel, (Geschäftsführer), 2. Vedran Kujundzic, (Geschäftsführer), 3. Yves Bonte, (Geschäftsführer), wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin zusätzlich zu der am 26.12.2025 um 12:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Ermächtigung erteilt, hinsichtlich etwaiger Ansprüche der in der Anlage 1 aufgeführten Lieferanten, Dienstleister und Kunden, die auf der Lieferung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen oder anderen Leistungen in der Zeit nach dem 25. Dezember 2025 beruhen, sowie für in Anlage 1 aufgeführten, bisher nicht konkret zugeordneten, aber sachlich bezeichneten Lieferungen, Leistungen und Ansprüche Verbindlichkeiten mit dem Rang von Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO analog bis zu dem in der Anlage 1 jeweils genannten Maximalbetrag zu Lasten der späteren Insolvenzmasse zu begründen.
Amtsgericht Halle (Saale), 25.03.2026
Sonstiges veröffentlicht am 27.01.2026
59 IN 544/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DOMO Caproleuna GmbH, Bau 3101 - Am Haupttor, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 207846), vertr. d.: 1. Dr. Michael Greczmiel, (Geschäftsführer), 2. Vedran Kujundzic, (Geschäftsführer), 3. Yves Bonte, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet worden, einen Kostenvorschuss für eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für seine Person und die Mitglieder des Gläubigerausschusses aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Amtsgericht Halle (Saale), 26.01.2026
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 30.12.2025
59 IN 544/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DOMO Caproleuna GmbH, Bau 3101 - Am Haupttor, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 207846), vertr. d.: 1. Dr. Michael Greczmiel, (Geschäftsführer), 2. Vedran Kujundzic, (Geschäftsführer), ist am 26.12.2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, D 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222, E-Mail: inso@floether-wissing.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 29.12.2025