CS Wohnbau UG (haftungsbeschränkt)

Gericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 733/24
Eröffnungsdatum
02.05.2025
Handelsregister
Bad Oeynhausen, HRB 16982

Eröffnungen veröffentlicht am 02.05.2025

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 733/24

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16982 eingetragenen CS Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Mindener Str. 29, 32547 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Schöning, Mindener Straße 29, 32547 Bad Oeynhausen

Geschäftszweig: Erwerb, Vermarktung und Handel mit Immobilien, Grundstücken und Bauprojekten

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.04.2025, um 19:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Michels, Paderwall 13, 33102 Paderborn. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 22.07.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

  • zur Person des Insolvenzverwalters,
  • zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
  • zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 43 IN 733/24 Bielefeld, 25.04.2025

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 20.12.2024

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 733/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16982 eingetragenen CS Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Mindener Str. 29, 32547 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Schöning

Geschäftszweig: Erwerb, Vermarktung und Handel mit Immobilien, Grundstücken und Bauprojekten

ist am 20.12.2024, um 11:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Paderwall 13, 33102 Paderborn bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 733/24 Amtsgericht Bielefeld, 20.12.2024