CHT Cottbuser Haustechnik GmbH
- Gericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 3/25
- Eröffnungsdatum
- 09.05.2025
- Handelsregister
- Cottbus, HRB 7310
Eröffnungen veröffentlicht am 09.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHT Cottbuser Haustechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 7310), Geschäftszweig: Gewerke Heizung, Sanitär, Elektro, Lüftung und Trockenbau; Handel mit Waren der Gewerke Heizung, Sanitär, Elektro, Lüftung und Trockenbau, eingetragener Sitz: Cottbus, Gerhart-Hauptmann-Straße 15/Süd 9, 03044 Cottbus, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Junker wurde am 07.05.2025, um 15:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 6. August 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Amtsgericht Cottbus, den 07.05.2025 Az.: 63 IN 3/25
Sonstiges veröffentlicht am 23.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHT Cottbuser Haustechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 7310 CB), Gerhart-Hauptmann-Str. 15/Süd 9, 03044 Cottbus ist am 21.05.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Cottbus, den 22. Mai 2025 Az.: 63 IN 3/25
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 27.01.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CHT Cottbuser Haustechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Junker, (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 7310), Geschäftszweig: die Gewerke Heizung, Sanität, Elektro, Lüftung und Trockenbau, der Handel mit Waren der Gewerke Heizung, Sanitär, Elektro, Lüftung und Trockenbau, eingetragener Sitz: Cottbus, Gerhart-Hauptmann-Str. 15/Süd 9, 03044 Cottbus, ist heute, am 27.1.2025, um 10.51 Uhr Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Cottbus, den 27.1.2025, 63 IN 3/25