CGC-Cramer-PR im Gesundheitswesen und Consultant Beteiligungsgesellschaft mbH
- Gericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1026/25 C-16-9
- Eröffnungsdatum
- 02.10.2025
- Handelsregister
- Frankfurt am Main, HRB 40515
Eröffnungen veröffentlicht am 02.10.2025
810 IN 1026/25 C-82-: In dem Insolvenzverfahren CGC-Cramer-PR im Gesundheitswesen und Consultant Beteiligungsgesellschaft mbH, Rathausplatz 12-14, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 40515), vertreten durch: Dr. Klaus Schrage, (Geschäftsführer), wurde am 01.10.2025 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Zum Sachwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.10.2025