CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG
- Gericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2147/24
- Eröffnungsdatum
- 19.06.2025
- Handelsregister
- Leipzig, HRA 18417
Eröffnungen veröffentlicht am 19.06.2025
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 2147/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18417 vertreten durch die Komplementärin GGp Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Gröner
die öffentliche Bekanntmachung vom 26.05.2025 wird wie folgt ergänzt:
Tagesordnungspunkt im Termin am Dienstag, 05.08.2025 um 11:00 Uhr
ist neben den bereits veröffentlichten Punkten auch
- ggf. Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO).
Eröffnungen veröffentlicht am 26.05.2025
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 2147/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18417 vertreten durch die Komplementärin GGp Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Gröner
Geschäftszweig:
- wurde am 21.05.2025 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, c/o White & Case LLP Hainstraße 8, 04109 Leipzig, Telefax: 0341 96254529 Telefon geschäftlich: 0341 9625450 Email geschäftlich: insoleipzig@whitecase.com
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 30.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 05.08.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 05.08.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. |