BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH
- Gericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IE 1/25
- Eröffnungsdatum
- 03.07.2025
- Handelsregister
- Stendal, HRB 23166
Sonstiges veröffentlicht am 03.06.2025
59 IE 1/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertreten durch: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Reichsstr. 15, 04109 Leipzig, Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet in entsprechender Anwendung von § 55 der Insolvenzordnung (nachfolgend auch InsO) mit der sich aus diesem Beschlusstenor ergebenden Gläubigerin Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 2 InsO in dem sich aus diesem Tenor ergebenden Umfang zu begründen, um die Fortführung des Betriebes zu sichern: Forderungen der S.C.ROBAC Industries S. R. L., Str. Calea Timişorii Nr. 123, 315400 Lipova, Rumänien, in Höhe von bis zu 49.800 € zuzüglich Umsatzsteuer (soweit anfallend) aus einem Vertrag über die Lieferung zweier sogenannter Klopfmodelle (siehe die Beschreibung aus dem Angebot vom 26.05.2024). Amtsgericht Halle (Saale), 02.06.2025
Eröffnungen veröffentlicht am 03.07.2025
59 IE 1/25 : Über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 21:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Brinkmann & Partner, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/29278111, E-Mail: halle@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.09.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 30.09.2025, 09:00 Uhr, Saal X.0.1, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.07.2025
Sonstiges veröffentlicht am 07.05.2025
59 IE 1/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertreten durch: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 17.04.2025, mit welchem sich das hiesige Gericht für die Konzerninsolvenz für zuständig erklärt hat, wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers aufgrund der §§ 4 InsO, 319 ZPO hinsichtlich des ersten Satzes der Gründe dahingehend berichtigt, dass das Datum des Antrags nicht “15.04.2021”, sondern “15.04.2025” lautet. Amtsgericht Halle (Saale), 06.05.2025
Sonstiges veröffentlicht am 21.05.2025
59 IE 1/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertreten durch: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Reichsstr. 15, 04109 Leipzig, Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet in entsprechender Anwendung von § 55 der Insolvenzordnung (nachfolgend auch InsO) mit den sich aus diesem Beschlusstenor ergebenden Gläubigerinnen Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 2 InsO in dem sich aus diesem Tenor ergebenden Umfang zu begründen, um die Fortführung des Betriebes zu sichern: 1. Forderungen der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, in Höhe von bis zu 2.000.000,– € zuzüglich Umsatzsteuer aus einer an Zahlungsvereinbarung.
- Forderungen der Mercedes-Benz AG Stuttgart, auf Warenlieferungen im Wert von bis zu 400.000 € zuzüglich Umsatzsteuer aus einer an Zahlungsvereinbarung
- Forderungen der Shell Energy Deutschland GmbH, Hamburg in Höhe von bis zu 95.000 € zuzüglich Umsatzsteuer aus einer Liefervereinbarung. Amtsgericht Halle (Saale), 19.05.2025
Sonstiges veröffentlicht am 27.06.2025
59 IE 1/25:In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertreten durch: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Reichsstr. 15, 04109 Leipzig, wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufgrund der §§ 21, 22, InsO, in Ergänzung zu der am 17.04.2025 um 16:20 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung in entsprechender Anwendung von § 55 der Insolvenzordnung (nachfolgend auch InsO) gestattet mit der Gläubigerin Volkswagen AG, vertreten durch den Vorstand, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Masseverbindlichkeiten in einer Höhe von bis zu insgesamt 4.000.000,– € zu begründen, um die Fortführung des Betriebes zu sichern. Amtsgericht Halle (Saale), 26.06.2025