Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Behindertenhilfe gemeinnützige GmbH

Gericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 48/25 (351)
Eröffnungsdatum
02.05.2025
Handelsregister
Stendal, HRB 6773

Eröffnungen veröffentlicht am 02.05.2025

Amtsgericht Magdeburg: Am 01.05.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen über das Vermögen der Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Behindertenhilfe gemeinnützige GmbH, Bleicher Weg 1, 39326 Wolmirstedt,

Die Förderung mildtätiger Zwecke in Form der Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen; die Förderung gemeinnütziger Zwecke in Form der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Bildung; die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigen Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Errichtung und den Betrieb von Wohnstätten, Werkstätten und Tageszentren für Menschen mit Behinderungen; den Aufbau und Betrieb ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderungen, alte oder hilfsbedürftige Menschen; den Betrieb von Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie zur Integration von Menschen mit Behinderungen, alte oder hilfsbedürftige Menschen; die Errichtung und den Betrieb von Wohnstätten für alte Menschen, jugendliche Menschen, Kinder und Familien; die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation und der Wiedereingliederung, die Errichtung und den Betrieb von Integrationsunternehmen, solange deren Errichtung und Betrieb die Verwirklichung eines steuerbegünstigten Zweckes im Sinne der Abgabenordnung darstellt. (AG Stendal, HRB 6773), vertreten durch: Swen Pazina, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: INNOVATIS Management und Beratungsges. mbH, Hegelstr. 4, 39104 Magdeburg. Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/ 6286260, Fax: 0391/ 6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de. Es ist Eigenverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 10.06.2025. Gläubigerversammlung: Am Donnerstag, 10.07.2025, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachverwalters (§ 57 InsO, § 274 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 272 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Sachwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO, § 281 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO, § 278 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO, § 284 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO) verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Hinweis: Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

  • 340 IN 48/25 (351) - (01.05.2025)

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 29.01.2025

340 IN 48/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Behindertenhilfe gemeinnützige GmbH, Bleicher Weg 1, 39326 Wolmirstedt, Die Förderung mildtätiger Zwecke in Form der Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, inbesondere von Menschen mit Behinderungen; die Förderung gemeinnütziger Zwecke in Form der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Bildung; die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigen Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Errichtung und den Betrieb von Wohnstätten, Werkstätten und Tageszentren für Menschen mit Behinderungen; den Aufbau und Betrieb ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderungen, alte oder hilfsbedürftige Menschen; den Betrieb von Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie zur Integration von Menschen mit Behinderungen, alte oder hilfsbedürftige Menschen; die Errichtung und den Betrieb von Wohnstätten für alte Menschen, jugendliche Menschen, Kinder und Familien; die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation und der Wiedereingliederung, die Errichtung und den Betrieb von Integrationsunternehmen, solange deren Errichtung und Betrieb die Verwirklichung eines steuerbegünstigten Zweckes im Sinne der Abgabenordnung darstellt. (AG Stendal, HRB 6773),

vertreten durch den Geschäftsführer Swen Pazina, ist am 28.01.2025 Folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/ 6286260, Fax: 0391/ 6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die sofortige Beschwerde kann bzw. muss in den Fällen des § 130d ZPO als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den “Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr” auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Magdeburg, 28.01.2025