BlackRange Education UG (haftungsbeschränkt)
- Gericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 10/25
- Eröffnungsdatum
- 27.08.2025
- Handelsregister
- Potsdam, HRB 32474
Eröffnungen veröffentlicht am 01.08.2025
6.70 IN 10/25 (Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin BlackRange Education UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Potsadam HRB 32474), Grünstraße 12, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Monsig, Brückengasse 1B, 78462 Konstanz Geschäftszweig: Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Sicherheitsgewerbe HRB 32474P
wird auf den am 10.01.2025 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit heute, um 13.00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art.3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Neumann Chausseestraße 101 10115 Berlin
D. Insolvenzverwalter/in wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 9.9.25 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs, ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, weil dies nicht erforderlich erscheint. Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft.
Die Tabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen ist ab dem 19.9.25 bis zum Prüfungsstichtag zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Justizzentrum Potsdam, Jägerallee 10-12, niedergelegt.
Prüfungsstichtag ist der 13.10.25.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter sich gegen die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist eingegangener Forderungsanmeldungen wendet oder mit dem er eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und / oder ihrem Rang bestritten wird.
Verspätet eingehende Widersprüche finden keine Beachtung,
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Protokollierung über das Ergebnis der Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgericht- Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahrens als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs.2, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder am vierten Tag nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Pots gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 29. Juli 2025
Eröffnungen veröffentlicht am 27.08.2025
6.70 IN 10/25 (Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren betreffend das Vermögen der BlackRange Education UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Potsdam HRB 32474), Grünstraße 12, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Monsig, Brückengasse 1B, 78462 Konstanz
wird der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Potsdam - Insolvenzgericht - vom 29. Juli 2025 wegen eines redaktionellen Versehens dahingehend berichtigt, dass die Anschrift des Insolvenzverwalters wie folgt lautet:
Rechtsanwalt Holger Neumann Pariser Straße 42 10707 Berlin
Potsdam, den 26. August 2025