Bayrak Technik GmbH

Gericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 95/26
Eröffnungsdatum
04.05.2026
Handelsregister
Walsrode, HRB 211098

Eröffnungen veröffentlicht am 04.05.2026

15 IN 95/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bayrak Technik GmbH, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum (AG Walsrode, HRB 211098), vertr. d.: Ömer Lüfti Özdogan, (Geschäftsführer), ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO angeordnet worden, dass die Forderungen der Schuldnerin aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ihren Kunden mit den Anfangsbuchstaben A-Z von den aus- oder absonderungsberechtigten Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen und dass der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt wird, diese Forderungen einzuziehen

Amtsgericht Syke, 04.05.2026

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 22.04.2026

15 IN 95/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bayrak Technik GmbH, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum (AG Walsrode, HRB 211098), vertr. d.: 1. Ömer Lüfti Özdogan, (Geschäftsführer), 2. Arif Özer, (Geschäftsführer), ist am 22.04.2026 um 13:27 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manuel Sack, Brinkmann & Partner, Walderseestraße 1, 30163 Hannover bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 22.04.2026

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Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 27.04.2026

15 IN 95/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bayrak Technik GmbH, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum (AG Walsrode, HRB 211098), vertr. d.: Ömer Lüfti Özdogan, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 22.04.2026 berichtigt worden.

Folgende Angaben sind ersatzlos zu streichen:

  1. Arif Özer, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 35, 40213 Düsseldorf,

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Amtsgericht Syke, 24.04.2026