BAU HAASE GmbH
- Gericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 8/26
- Eröffnungsdatum
- 18.03.2026
- Handelsregister
- Stendal, HRB 14830
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 10.02.2026
Az.: 2 IN 8/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BAU HAASE GmbH, Köthener Straße 63 b, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 14830), vertr. d.: Gert Schöbel, OT Wülknitz, 06369 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführer), ist am 10.02.2026 gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de bestellt worden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 10.02.2026
Eröffnungen veröffentlicht am 18.03.2026
2 IN 8/26: Über das Vermögen der BAU HAASE GmbH, Köthener Straße 63 b, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 14830), vertr. d.: Gert Schöbel, OT Wülknitz, 06369 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführer), ist am 18.03.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.05.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 02.06.2026. Bis zu diesem Termin müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
-
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
sowie gegebenenfalls über:(§ 68 InsO) - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179; InsO). Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.05.2026) und dem vorstehend genannte Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (02.06.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 18.03.2026