Aves & Sky GmbH
- Gericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 76/26 (371)
- Eröffnungsdatum
- 01.06.2026
- Handelsregister
- Stendal, HRB 35900
Eröffnungen veröffentlicht am 01.06.2026
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.06.2026 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen über das Vermögen der
Aves & Sky GmbH, Otto-von-Guericke-Str. 86a, 39104 Magdeburg, Betrieb einer Eventlocation sowie Schank- und Speisenwirtschaft, Catering, Durchführung von Veranstaltungen, Handel mit Lebensmitteln, Vermietung von Räumen. (AG Stendal, HRB 35900), vertreten durch: Denny Mette, Zur Ehle 10, 39175 Biederitz, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Peter Serowka, c/o INNOVATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg, . Sachwalter ist: Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: RBauch@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de. Es ist Eigenverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 16.07.2026. Gläubigerversammlung: Am Donnerstag, 13.08.2026, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachverwalters (§ 57 InsO, § 274 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 272 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Sachwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO, § 281 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO, § 278 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO, § 284 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO) verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Hinweis: Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 340 IN 76/26 (371) - (01.06.2026)
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 04.03.2026
340 IN 76/26 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aves & Sky GmbH, Otto-von-Guericke-Str. 86a, 39104 Magdeburg, Der Betrieb einer Eventlocation sowie Schank- und Speisenwirtschaft, Catering, Durchführung von Veranstaltungen, Handel mit Lebensmitteln, Vermietung von Räumen. (AG Stendal, HRB 35900), vertreten durch: Denny Mette, Zur Ehle 10, 39175 Biederitz, (Geschäftsführer), ist am 03.03.2026 folgendes angeordnet worden: Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: RBauch@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Magdeburg, 03.03.2026
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 22.04.2026
340 IN 76/26 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aves & Sky GmbH, Otto-von-Guericke-Str. 86a, 39104 Magdeburg, Der Betrieb einer Eventlocation sowie Schank- und Speisenwirtschaft, Catering, Durchführung von Veranstaltungen, Handel mit Lebensmitteln, Vermietung von Räumen. (AG Stendal, HRB 35900), vertr. d.: Denny Mette, Zur Ehle 10, 39175 Biederitz, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 03.03.2026 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 22.04.2026