Autohaus Janko oHG
- Gericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 244/26
- Eröffnungsdatum
- 29.05.2026
- Handelsregister
- Offenbach am Main, HRA 40992
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 18.03.2026
8 IN 244/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Janko oHG, Im Geisbaum 21, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRA 40992), vertr. d.: 1. Dieter Janko, Theodor-Heuss-Straße 30, 63329 Egelsbach, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Evelyn Lind, Lessingstraße 8, 63329 Egelsbach, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 18.03.2026 um 13:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Betriebswirt Alexander Pilgrim, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-9130920, Fax: 069-91309230 bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 18.03.2026
Eröffnungen veröffentlicht am 29.05.2026
8 IN 244/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autohaus Janko oHG, Im Geisbaum 21, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRA 40992), vertreten durch:
- Dieter Janko, Theodor-Heuss-Straße 30, 63329 Egelsbach, (persönlich haftender Gesellschafter),
- Evelyn Lind, Lessingstraße 8, 63329 Egelsbach, (persönlich haftende Gesellschafterin),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Friedrich Jaensch, Ohmstraße 20, 63225 Langen (Hessen),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 2.: Rechtsanwalt Gerson J. Lind, Frankfurter Straße 24, 63150 Heusenstamm,
wird heute um 10:14 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Betriebswirt Alexander Pilgrim, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-9130920, Fax: 069-91309230.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Münch Richter