Aquinos Bedding Germany GmbH

Gericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 500/25
Eröffnungsdatum
01.09.2025
Handelsregister
Bochum, HRB 6666

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 01.08.2025

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 500/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 6666 eingetragenen Aquinos Bedding Germany GmbH, Schlaraffiastr. 1-10, 44867 Bochum, früherer Name: RECTICEL SCHLAFKOMFORT GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carlos Manuel Ribeiro de Aquino,

Geschäftszweig: Herstellung und der Vertrieb von Betten und Bettenzubehör für und an Abnehmer im In- und Ausland und die Durchführung von Speditionsleistungen jeder Art etc.

ist am 11.07.2025, um 12:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Bongardstraße 29, 44787 Bochum bestellt. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

80 IN 500/25 Amtsgericht Bochum, 11.07.2025

Eröffnungen veröffentlicht am 01.09.2025

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 500/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 6666 eingetragenen Aquinos Bedding Germany GmbH, gegründet am 27.08.1963, Schlaraffiastr. 1-10, 44867 Bochum, früherer Name: RECTICEL SCHLAFKOMFORT GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carlos Manuel Ribeiro de Aquino, Schlaraffiastr. 1-10, 44867 Bochum

Geschäftszweig: Herstellung und der Vertrieb von Betten und Bettenzubehör für und an Abnehmer im In- und Ausland und die Durchführung von Speditionsleistungen jeder Art etc.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 08:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Frauke Heier, Bongardstraße 29, 44787 Bochum. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 21.07.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:

  • Stephanie Ludwigs als Vertreterin der Arbeitnehmer Schlaraffiastraße 1-10, 44867 Bochum

  • Norbert Schmidt für die Bundesagentur für Arbeit, vertr. d. d. d. Agentur für Arbeit Dortmund Bismarckstraße 2, 59065 Hamm

  • Justyna Fußhöller für den Pensions-Sicherungs-Verein, Versicherungsverein a. G. Edmund-Rumpler-Straße-Straße 4, 51149 Köln

  • Thomas Braun Habsburgerallee 9, 60385 Frankfurt

  • Jan Grund Oberwiesenthaler Straße 61c, 09484 Kurort Oberwiesenthal

Die Annahmeerklärungen der Ausschussmitglieder liegen vor.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 27.11.2025, 08:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

  • die Person der Insolvenzverwalterin,
  • die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
  • die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
  • die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
  • die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
  • die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
  • die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
  • die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
  • die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
  • die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
  • ferner über folgende besondere Beschlusspunkte:

a) Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO ermächtigt, die Grundstücke der Schuldnerin Schlaraffiastraße 1-10, 44867 Bochum, eingetragen beim Amtsgericht Bochum im Grundbuch des Amtsgerichtes Westenfeld, Grundbuch Blatt 2653, sowie Annaberger Straße 2, 09477 Jöhstadt, eingetragen beim Amtsgericht Marienberg im Grundbuch des Amtsgerichtes Jöhstadt, Grundbuch Blätter 603, 598, 569 freihändig zu veräußern.

b) Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO ermächtigt, einen Rechtsstreit mit einem erheblichen Gegenstandswert anhängig zu machen oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 27.11.2025, 08:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 80 IN 500/25 Bochum, 01.09.2025

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 11.07.2025

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 500/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 6666 eingetragenen Aquinos Bedding Germany GmbH, Schlaraffiastr. 1-10, 44867 Bochum, früherer Name: RECTICEL SCHLAFKOMFORT GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carlos Manuel Ribeiro de Aquino,

Geschäftszweig: Herstellung und der Vertrieb von Betten und Bettenzubehör für und an Abnehmer im In- und Ausland und die Durchführung von Speditionsleistungen jeder Art etc.

ist am 11.07.2025, um 13:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Bongardstraße 29, 44787 Bochum bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 500/25 Amtsgericht Bochum, 11.07.2025