A+K Antriebe GmbH

Gericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 316/25 (371)
Eröffnungsdatum
12.09.2025
Handelsregister
Stendal, HRB 23621

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 07.08.2025

340 IN 316/25 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A+K Antriebe GmbH, Gießerweg 5, 38855 Wernigerode, Entwicklung, Herstellung, Reparatur, Wartung, vorbeugende Instandhaltung, Vertrieb und Handel von elektrischen Maschinen, Anlagenkomponenten und Anlagen. (AG Stendal, HRB 23621), vertr. d.: Klaus Peter Kurz-Lin, Herlenstückshaag 10, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), ist am 07.08.2025 um 11:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Brachwitz, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, Tel.: 030/264768-0, Fax: 030/264768-40, E-Mail: berlin@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden. Amtsgericht Magdeburg, 07.08.2025

Eröffnungen veröffentlicht am 12.09.2025

Amtsgericht Magdeburg: Am 11.09.2025 um 14:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der A+K Antriebe GmbH, Gießerweg 5, 38855 Wernigerode, Entwicklung, Herstellung, Reparatur, Wartung, vorbeugende Instandhaltung, Vertrieb und Handel von elektrischen Maschinen, Anlagenkomponenten und Anlagen. (AG Stendal, HRB 23621), vertreten durch: Klaus Peter Kurz-Lin, Herlenstückshaag 10, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Michael Ertl, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main, . Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Frank Brachwitz, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, Tel.: 030/264768-0, Fax: 030/264768-40, E-Mail: berlin@pluta.net, Internet: www.pluta.net. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 09.10.2025. Gläubigerversammlung: Am Donnerstag, 06.11.2025, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Hinweis: Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.

  • 340 IN 316/25 (371) - (11.09.2025)