Advanced Vertriebs GmbH & Co. KG
- Gericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 436/25
- Eröffnungsdatum
- 03.12.2025
- Handelsregister
- Offenbach am Main, HRB 43454
Eröffnungen veröffentlicht am 03.12.2025
8 IN 436/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Advanced Vertriebs GmbH & Co. KG, Waidmannstraße 1A, 60596 Frankfurt am Main, , AG Offenbach, HRB 43454 (AG Offenbach am Main , HRB 43454), vertreten durch:
- CHEETAH Sprint GmbH (AG Frankfurt am Main, HRB 75262), Waidmannstraße 1A, 60596 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin), vertreten durch: 1.1. Wolfgang Momberger, Waidmannstraße 1, 60596 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.1.: Rechtsanwalt Dr. Johannes Bruski, Berliner Straße 72, 60311 Frankfurt am Main,
wird heute um 10:33 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Dr. Alexander Jüchser, LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstr. 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.12.2025
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 16.06.2025
8 IN 436/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Advanced Vertriebs GmbH & Co. KG, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main, , AG Offenbach, HRB 43454 (AG Offenbach am Main , HRB 43454), vertr. d.: 1. CHEETAH Sprint GmbH (AG Frankfurt am Main, HRB 75262), Waidmannstraße 1A, 60596 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wolfgang Momberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom berichtigt worden.
Statt […] 2. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, daß Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter der Antragsgegnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten. Das Recht zur Arbeitgeberbefugnis verbleibt bei der Antragsgegnerin.[…] muss es richtig heißen: […] 2. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird der Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen weiterhin dem Schuldner; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters […].
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main oder dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.06.2025