Recht für Alle!

Egal ob Endverbraucher*innen oder Unternehmen!

McJustice steht allen zur Verfügung, die eine Forderungsanmeldung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens innerhalb Deutschlands machen möchten.

Dabei ist es egal, aus welchem Rechtsgrund diese Forderung stammt: Beispielsweise unbezahlte Rechnungen, Darlehnsvertrag oder Schadensersatzansprüche. McJustice hilft Ihnen, einfach und nachvollziehbar Ihre Forderungen kosteneffizient und schnell von überall auf der Welt anzumelden.

Schritt für Schritt zur erfolgreichen

Forderungsanmeldung

Schritt 1

Mit unserem Formular erstellen Sie ganz einfach eine neue Forderungsanmeldung. Die McJustice-Hilfe unterstützt Sie beim Ausfüllen und erstellt nach Ihren Angaben eine entsprechende Begründung des Anspruchs, welche erforderlich ist.

Schritt 2

McJustice prüft Ihre Forderungsanmeldung und sie erhalten die Freigabe, wenn alles richtig ausgefüllt ist.

Schritt 3

Sie kommen jetzt zum Bezahlvorgang. Für 149,- € erhalten Sie Ihre bereits geprüfte Forderungsanmeldung direkt zum Download und selbst Ausdrucken.

Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten, ApplePay und vieles mehr.

Schritt 4

Versenden Sie Ihr ausgedrucktes Dokument zusammen mit den notwendigen Anlagen an den zuständigen Insolvenzverwalter. Aufgrund der aktuellen Rechtslage können Sie Ihre Anmeldung im Original mit Original Unterschrift und den Anlagen per Post versenden. Seit dem 17.07.2024 kann die Anmeldung nunmehr auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen.

Schritt 5

Herzlichen Glückwunsch, Ihre Forderung wurde erfolgreich angemeldet.

Zusatzoption

Sie wollen zusätzlich auf der Gläubigerversammlung vertreten werden? Buchen Sie unser Goldpaket zum Festpreis von 250,00 €.

Melden Sie jetzt Ihre Forderungen an!

Rechtlicher Hinweis: So schön es wäre: Eine Forderungsanmeldung alleine garantiert noch keine erfolgreichen Auszahlungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Der eingesetzte Insolvenzverwalter entscheidet am Ende über die jeweiligen Quoten, die an die Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ausbezahlt werden. Dabei kann die Quote auch null Prozent betragen.