„Die Gesellschaft bittet das Insolvenzgericht, schnellstmöglich einen vorläufigen Insolvenzverwalter gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 Alt. 2 InsO zu bestellen”, heißt es Ende August in einer Meldung des m:access-notierten Unternehmens.
Die Semodu AG selbst, führt die Insolvenz auf die Krise am Immobilienmarkt zurück. Es seien „sowohl auf der Absatzseite als auch im Bereich der Projektfinanzierungen kaum Abschlüsse möglich”, so das Münchener Unternehmen. Wie sich die Insolvenz auf den Geschäftsbetrieb auswirken wird, wolle man zeitnah melden.
Der Aktienkurs ist zwischenzeitlich nur noch ein Penny-Stock.
Betroffenen Gläubigern und Aktionären bleibt nur die Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren. Laut einem jüngsten Bericht des Handelsblatt hat das OLG München in Sachen Wirecard auch den Aktionären ein Recht auf Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zugestanden. Aus diesem Grund lohnt sich eine Anmeldung der Forderung durch Aktionäre auf jeden Fall, bis der Bundesgerichtshof endgültig über die Frage entschieden hat.
Betroffene Anleger und Gläubiger können mit Hilfe von mcjustice ihre Ansprüche kostengünstig beim Insolvenzverwalter anmelden.
Mehr erfahren sie unter www.mcjustice.de.