Kompetent Personalverwaltung GmbH
- Gericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 718/24 K
- Eröffnungsdatum
- 18.07.2025
- Handelsregister
- Frankfurt am Main, HRB 107560
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 08.08.2024
810 IN 718/24 K: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kompetent Personalverwaltung GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 107560), vertr. d.: Gabriel Sarbu, (Geschäftsführer), ist am 08.08.2024 um 11:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069 / 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.08.2024
Eröffnungen veröffentlicht am 18.07.2025
810 IN 718/24 K: In dem Insolvenzverfahren Kompetent Personalverwaltung GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 107560), vertreten durch: Gabriel Sarbu, (Geschäftsführer), wurde am 18.07.2025 um 12:50 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069 / 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 958/24 K verbunden. Das Verfahren 810 IN 718/24 K führt.
Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 18.07.2025